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Stromkostenzuschuss („Stromkostenbremse“) für Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

Die Bundesregierung setzt Maßnahmen, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Diese Regelung ermöglicht es allen Personen, die ihr Gewerbe oder ihre Land- und Forstwirtschaft an der gleichen Adresse betreiben, an der sie auch ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, einen Zuschuss zu ihren Stromkosten zu erhalten. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen sie ihren Strom von demselben Zählerpunkt beziehen, der auch ihren Haushalt mit Strom versorgt.

Stromkostenzuschuss Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft

Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft Kund:innen

Der Stromkostenzuschuss wirkt gegen die steigenden
Stromkosten für alle Gewerbe bzw. Land-/Forstwirtschaft Kund:innen.

2.900 kWh

Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh
werden die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto)
übersteigen, übernommen.

Stromsparen zahlt sich aus

Pro Jahr werden Stromkosten für
2.900 kWh gefördert. Für jede kWh, die Sie mehr
verbrauchen, bezahlen Sie den vollen Preis Ihres
Stromlieferanten.

Dauer

Der Stromkostenzuschuss gilt von 01.06.2023
bis 31.12.2024

Antrag stellen

Sie können einen Antrag von 17. April bis 31. Mai 2023 ausschließlich elektronisch unter folgenden Link stellen.

Jetzt Antrag stellen

Weitere Details

Was ist der Stromkostenergänzungszuschuss?

Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:

  • Für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 sind das einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1. Juni 2023
  • Für die Zeiträume 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 sowie 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind 1. Jänner und 1. Juli 2024

Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Was ist im Falle eines Wechsels des Stromlieferanten zu unternehmen?

Für eine ununterbrochene Gewährung des Zuschusses ist ein Wechsel des Stromlieferanten rechtzeitig vor dem Wechselstichtag auf der Webseite www.stromkostenzuschuss.gv.at/lufg/ unter Angabe der Antragsnummer anzuzeigen.

Haben Sie noch Fragen?

FAQs Landwirte

FAQs Gewerbe

Kontaktdaten (Telefon und E-Mail):
Landwirtschaft Hotline des BML:
Bürgerservice Servicetelefon 0800 500 198
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
E-Mail: service@bml.gv.at

Gewerbe Hotline des BMAW:
Hotline Bürgerservice BMAW Verwaltungsbereich Wirtschaft: 0800 240 258
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mailadresse: service.wirtschaft@bmaw.gv.at

 

Verbrauchen Sie mehr als der Durchschnitt?

Tipps, um den Verbrauch zu senken

Egal, ob Sie mit Ihrem Stromverbrauch nun über oder unter dem Durchschnitt liegen: Ein bisschen mehr Energie sparen kann man immer noch! Das tut der Umwelt und dem Geldbörserl gut. Mit unseren Energiespartipps finden Sie heraus, wie Sie das ganz einfach im Alltag tun können.

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