Anlage in Betrieb nehmen
Erstellung Netzzugangsvertrag
Erst nachdem die vollständige Fertigstellungsmeldung und die elektronische Anmeldung eingereicht wurden, werden diese überprüft.
Der Kunde muss den Netzzugangsvertrag unterschreiben und an den Netzbetreiber zurückschicken.
Erteilung Betriebserlaubnis
Sobald der Vertrag für den Zugang zum Stromnetz vom Kunden unterschrieben und beim Netzbetreiber eingegangen ist, erteilt dieser eine Betriebserlaubnis für die PV-Anlage.
In der Betriebserlaubnis wird das Datum mitgeteilt, ab dem die Anlage in Betrieb genommen werden darf und der Kunde die erzeugte Energie ins Stromnetz einspeisen kann.
Es ist nicht erlaubt, die Anlage vor Erhalt der Betriebserlaubnis in Betrieb zu nehmen.