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Eigenerzeugung anmelden

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bieten wir Ihnen als Netzbetreiber die Möglichkeit, Ihre Photovoltaikanlagen an unser Verteilernetz anzuschließen. Die Schritte, die Sie dafür unternehmen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM NETZANSCHLUSS FÜR IHRE PHOTOVOLTAIK-ANLAGE

01
Einspeisepunkt ansuchen

Der Netzanschlussantrag ist die Ausführungsanmeldung für Photovoltaikanlagen, welcher alle notwendigen Daten enthalten muss. Die Meldung ist vom Kunden und dem zukünftigen Anlagenerrichter zu unterfertigen.

(Eine E-Mail-Adresse ist unbedingt notwendig, da die Zählpunktzusage auf diesen Weg übermittelt wird).

02
Netzanschlusskonzept erhalten

Sobald Sie einen Einspeisezählpunkt erhalten haben, wird parallel vom Netzbetreiber ein Netzanschlusskonzept erstellt. Mit dem Netzanschlusskonzept werden Ihnen der technisch geeignete Anschlusspunkt (Einspeisepunkt) und die entsprechenden Vorgaben für den Betrieb Ihrer Erzeugungsanlage bekannt gegeben.

03
Anlage errichten

In diesen Schritt wird die Erzeugungs- bzw. Speicheranlage vom Anlagenerrichter, allen Gesetzten, Vorschriften, Normen und Vorgaben, errichtet.

Es ist jedoch noch nicht erlaubt, Energie in das Stromnetz einzuspeisen. Dafür muss der gesamte Prozess abgeschlossen sein.

04
Anlage anmelden

Wenn die PV-Anlage korrekt installiert wurde, müssen sowohl der Kunde als auch der Installateur das Fertigstellungsdokument für Photovoltaikanlagen vollständig ausfüllen und unterschrieben an den Stromnetzbetreiber senden.

 

Bevor die Anlage in Betrieb genommen werden kann, ist es erforderlich, einen Vertrag für die Abnahme der ins Netz eingespeisten Energie abzuschließen.

05
Anlage in Betrieb nehmen

Erstellung Netzzugangsvertrag

Erst nachdem die vollständige Fertigstellungsmeldung und die elektronische Anmeldung eingereicht wurden, werden diese überprüft.

Der Kunde muss den Netzzugangsvertrag unterschreiben und an den Netzbetreiber zurückschicken.

 

Erteilung Betriebserlaubnis

Sobald der Vertrag für den Zugang zum Stromnetz vom Kunden unterschrieben und beim Netzbetreiber eingegangen ist, erteilt dieser eine Betriebserlaubnis für die PV-Anlage.

In der Betriebserlaubnis wird das Datum mitgeteilt, ab dem die Anlage in Betrieb genommen werden darf und der Kunde die erzeugte Energie ins Stromnetz einspeisen kann.

Es ist nicht erlaubt, die Anlage vor Erhalt der Betriebserlaubnis in Betrieb zu nehmen.

Weiterführende Informationen

KLEINSTERZEUGUNGSANLAGEN

Wenn Sie eine Stromerzeugungsanlage betreiben möchten, die insgesamt nicht mehr als 0,8 kW Leistung pro Anlage hat, gelten spezielle Richtlinien dafür. Diese Anlagen werden als „Kleinsterzeugungsanlagen“ bezeichnet. Hier sind die besonderen Bestimmungen aufgelistet: Bestimmungen für Kleinsterzeugungsanlagen

 

GROSSANLAGE

Wenn Ihre Anlage eine Leistung von 250 kWh oder mehr hat, gelten spezielle Richtlinien dafür. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an unser Kundencenter zu wenden. Wir helfen dir gerne weiter.

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