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Was ist die Strompreisbremse überhaupt?

Sie wollen wissen, ab wann der STROMKOSTENZUSCHUSS in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die STROMPREISBREMSE ist?
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zur Strompreisbremse.

Strompreisbremse

Details zur Strompreisbremse

Private Haushaltskund:innen

Die Strompreisbremse wirkt gegen die steigenden
Stromkosten für alle privaten Haushaltskund:innen.

2.900 kWh

Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh
werden die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto)
übersteigen, übernommen.

Stromsparen zahlt sich aus

Pro Jahr und pro Haushalt werden Stromkosten für
2.900 kWh gefördert. Für jede kWh, die Sie mehr
verbrauchen, bezahlen Sie den vollen Preis Ihres
Stromlieferanten.

Dauer

Die Strompreisbremse gilt von 01.12.2022
bis 30.06.2024.

Sie müssen nichts tun

Bei der Jahresabrechnung wird Ihnen ab
01.12.2022 der reduzierte Strompreis
automatisch verrechnet.

Alle FAQs zum downloaden

Kundenbeispiele - nach Energiepreisanpassung mit Stromkostenbremse

Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023, mit Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr.

Haushalt 1

Jahresstromverbrauch

kWh
2.200

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

101

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

56

Haushalt 2

Jahresstromverbrauch

kWh
3500

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

153

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

96

Haushalt 3

Jahresstromverbrauch

kWh
6500

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

273

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

218
Verbrauchen Sie mehr als der Durchschnitt?

Tipps, um den Verbrauch zu senken

Egal, ob Sie mit Ihrem Stromverbrauch nun über oder unter dem Durchschnitt liegen: Ein bisschen mehr Energie sparen kann man immer noch! Das tut der Umwelt und dem Geldbörserl gut. Mit unseren Energiespartipps finden Sie heraus, wie Sie das ganz einfach im Alltag tun können.

zu unseren Energiespartipps

Unterschied Energiekostenausgleich & Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenausgleich ist eine einmalige Auszahlung, während der Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse automatisch bei der Jahresabrechnung abgezogen wird. Den Energiekostenausgleich von einmalig 150,00 Euro erhalten alle Privathaushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Die eingelösten Gutscheine werden an den Energieversorger weitergeleitet und dann direkt auf die Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Alle Infos zum Energiekostenausgleich
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