Sie wollen wissen, ab wann der STROMKOSTENZUSCHUSS in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die STROMPREISBREMSE ist?
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zur Strompreisbremse.
Die Strompreisbremse wirkt gegen die steigenden
Stromkosten für alle privaten Haushaltskund:innen.
Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh
werden die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto)
übersteigen, übernommen.
Pro Jahr und pro Haushalt werden Stromkosten für
2.900 kWh gefördert. Für jede kWh, die Sie mehr
verbrauchen, bezahlen Sie den vollen Preis Ihres
Stromlieferanten.
Die Strompreisbremse gilt von 01.12.2022
bis 30.06.2024.
Bei der Jahresabrechnung wird Ihnen ab
01.12.2022 der reduzierte Strompreis
automatisch verrechnet.
Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023, mit Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr.
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Der Energiekostenausgleich ist eine einmalige Auszahlung, während der Energiekostenzuschuss in Form der Strompreisbremse automatisch bei der Jahresabrechnung abgezogen wird. Den Energiekostenausgleich von einmalig 150,00 Euro erhalten alle Privathaushalte bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Die eingelösten Gutscheine werden an den Energieversorger weitergeleitet und dann direkt auf die Jahresabrechnung gutgeschrieben.
Alle Infos zum Energiekostenausgleich