Sie wollen wissen, ab wann der STROMKOSTENZUSCHUSS in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die STROMPREISBREMSE ist?
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zur Strompreisbremse.
Neuigkeiten:
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Strompreisbremse bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde. Angesichts der spürbaren Belastung durch Strompreise im Alltag und für Unternehmen hat die Regierung am 15. Dezember 2023 beschlossen, diese Maßnahme fortzusetzen.
Die Strompreisbremse wirkt gegen die steigenden
Stromkosten für alle privaten Haushaltskund:innen.
Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh
werden die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto)
übersteigen, übernommen.
Pro Jahr und pro Haushalt werden Stromkosten für
2.900 kWh gefördert. Für jede kWh, die Sie mehr
verbrauchen, bezahlen Sie den vollen Preis Ihres
Stromlieferanten.
Die Strompreisbremse gilt von 01.12.2022
bis 31.12.2024.
Bei der Jahresabrechnung wird Ihnen ab
01.12.2022 der reduzierte Strompreis
automatisch verrechnet.
Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023, mit Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr.
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Jahresstromverbrauch
Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)
Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*
Zusätzlich zum Grundkontingent der Strompreisbremse bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:
Hinweis: Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.