Services

Was versteht man darunter?

Eine Energiegemeinschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen oder Organisationen zusammenschließen, um gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen.

Dank neuer Gesetze können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden sowie Unternehmen über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam Energie:

  • produzieren
  • speichern
  • verbrauchen
  • verkaufen

Es gibt zwei Modelle:

01
Erneuerbare-Energiegemeinschaft (EEG)

Beschränkt auf die lokale Umgebung

02
Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Österreichweit und geografisch unbeschränkt

Was muss der Netzbetreiber zur Verfügung stellen?

Damit eine Energiegemeinschaft funktioniert, übernimmt die Energie Hartberg drei Aufgaben für Sie:

  1. Energie messen und erfassen:
    Um die erzeugte Energie exakt zu erfassen, muss Ihre gemeinschaftliche Erzeugungsanlage mit einem intelligenten Messgerät (Smart Meter) oder einem Lastprofilzähler an unser Netz angebunden sein. Falls Sie noch keinen Smart Meter besitzen, stellt die Energie Hartberg diesen als künftiges Mitglied einer Energiegemeinschaft innerhalb von zwei Monaten zur Verfügung.
  2. Energie präzise aufteilen:
    Der Netzbetreiber hat den jeweiligen Anteil der erzeugten Energie gemäß der vertraglichen Vereinbarung der Mitglieder zuzuordnen und diese Werte für die Rechnungslegung zu verwenden.

  3. Transparenz schaffen:
    Die gemessenen Energiewerte werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

 

Energie Ökopark Elektroteam Biogas Abfall Glasfaser