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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Glasfaserausbau in Greinbach

Diese Geschäftsbedingungen geltend zwischen uns, der Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.

Es gilt gegenüber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB

Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden – schriftlichen Zustimmung.

Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausschließlich widersprechen.

 

1. VertragspartnerIn und -gegenstand

Ihre Vertragspartnerin für die Herstellung des Glasfaser-Anschlusses ist die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH. Wir errichten und verantworten die passive Glasfaser-Infrastruktur. Mit dem Glasfaser-Anschluss wird eine Nutzungseinheit, also Ihr Haus oder Ihre Wohnung, an unsere Glasfaser-Infrastruktur angeschlossen. Zur aktiven Nutzung des Anschlusses sind für jede Nutzungseinheit eine einmalige Aktivierung und der Abschluss eines Dienstvertrages auf den Glasfaser-Anschluss mit einem Internet Service Provider („ISP“) durch Sie erforderlich.

Mit Unterzeichnung des Bestellformulars oder bei Online-Bestellung durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche und kostenpflichtige Bestellung zur Herstellung eines Standard-Glasfaser-Anschlusses an die passive Glasfaser-Infrastruktur an dem in Ihrer Bestellung genannten Standort ab. Sie bestätigen, über alle zur Vertragserfüllung an dem in Ihrer Bestellung genannten Standort anzuschließenden Nutzungseinheiten notwendigen Rechte (bspw. Eigentumsrecht, Zustimmung des/der (Mit-) EigentümerIn, Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft) zu verfügen und verpflichten sich, innerhalb der in Pkt. 3 genannten Frist die von Ihnen zur Umsetzung allenfalls notwendigen Vorarbeiten (siehe Pkt. 2) zu erbringen.

Die Realisierbarkeit eines Anschlusses steht erst nach sorgfältiger Machbarkeitsanalyse fest. Die Annahme Ihrer Bestellung durch uns (Vertragsannahme bzw. Vertragsabschluss) erfolgt durch unsere schriftliche Bestätigung. Diese kann wegen der Komplexität der Errichtung des Glasfaser-Netzes, bis 3-5 Wochen nach Ihrer Bestellung erfolgen.

Solange wir Ihre Bestellung nicht angenommen haben, können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine eindeutige Erklärung zurücktreten. Eine solche Rücktrittserklärung senden Sie bitte per E-Mail (lwl@stadtwerke-hartberg.at) oder per Post (Am Ökopark 10, 8230 Hartberg) an die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH; wir werden den Eingang eines solcherart erklärten Rücktritts unverzüglich bestätigen.

Spätestens bei der Vertragsannahme übermitteln wir Ihnen Informationen zu Ihrem Standort. Bitte prüfen Sie die Richtigkeit dieser Daten und geben Sie uns Korrekturen binnen 14 Tagen bekannt. Eine spätere Korrektur oder nachträgliche Änderung Ihrerseits kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

 

2. Herstellung, Termine & Voraussetzungen

Nach Einlangen Ihrer Bestellung bei uns führen wir gemeinsam mit Ihnen eine bautechnische Begehung Ihres Standorts vor Ort oder telefonisch durch, um Detailfragen zur Herstellung Ihres Anschlusses mit Ihnen zu klären und zu vereinbaren.

Herstellung der Zuleitung des Leerrohrs und der Innenverkabelung durch den Kunden

Sie sorgen an Ihrem Standort für die Zuleitung des Leerrohrs vom Übergabepunkt (im Allgemeinen an der Grundstücksgrenze) bis zum Gebäude, dessen fachgerechte Einleitung und Verlegung bis zum Installationsort im Inneren. Sie können sich für die Vormontage das Ihnen von uns zur Verfügung gestellte Verlegungszubehör beim Bauhof in Greinbach holen.
Sie sorgen außerdem dafür, dass an Ihrem Standort im Inneren Ihres Hauses die Innenverkabelung für sämtliche anzuschließenden Nutzungseinheiten hergestellt wird. Für sämtliche von uns oder von Ihnen zu erbringenden Leistungen sorgen Sie für die benötigten Zustimmungen und Genehmigungen, z. B. wenn Sie nicht der (alleinige) Grundstückseigentümer sind, Zustimmung des/der Miteigentümer(s), Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wahl des Übergabepunktes obliegt ausschließlich uns. Ihre rechtzeitig vor den Grabungsarbeiten geäußerten Wünsche zur Lage des Übergabepunkte werden wir nach Möglichkeit berücksichtigen. Kosten für von uns akzeptierte und durch Sie schriftlich bestätigte Zusatzwünsche bzw. einen Mehraufwand werden Ihnen mit Fertigstellung des Standorts unsererseits in Rechnung gestellt. Sie stimmen auch dieser Vereinbarung mit Bestätigung des Protokolls über die bautechnische Begehung ausdrücklich zu.
Erst im Anschluss daran kann die Fertigstellung Ihres Standorts erfolgen, und erst ab Fertigstellung können Sie den Anschluss aktivieren und darüber Kommunikationsdienste gemäß von Ihnen mit einem ISP abgeschlossenen Dienstevertrag von Ihrem ISP beziehen.
Sie gestatten uns die Einbringung des für den Anschluss nötigen Materials, insbesondere die Nutzung des von Ihnen verlegten Leerrohrs. Das Ihnen von uns zur Verfügung gestellte Material verbleibt in unserem Eigentum und darf ausschließlich für den vertragsgegenständlichen Glasfaser-Anschluss eingesetzt werden, nicht für andere Netze oder Netzbetreiber.

 

 

3. Rücktritt vom Vertrag

Die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH behaltet sich das Recht vor, einen Anschluss auch nach Abschluss des Vertrages nicht durchzuführen, sollten die von Ihnen zu erledigenden Vorarbeiten bis zum Eintreffen des Montageteams bei Ihnen nicht erbracht sein.

Auf jeden Fall müssen Sie hier mit zusätzlichen Kosten aufgrund von Stehzeiten und zusätzlichen Anfahrten rechnen.

Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag der Vertragsannahme durch uns ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH an: Am Ökopark 10, 8230 Hartberg per E-Mail an: lwl@stadtwerke-hartberg.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH dem Verbraucher alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Stadtwerke Hartberg Energieversorgungs GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

 

4. Nutzung und Weitergabe von Daten

Ihre im Bestellformular angegebenen oder von uns sonst im Zusammenhang mit der Anbahnung oder der Erfüllung Ihrer Bestellung erlangten personenbezogenen Daten werden für Zwecke (i) der Errichtung und des Betriebs der Glasfaser-Infrastruktur zur Vertragserfüllung, (ii) der Vereinfachung des Zugangs zur Glasfaser-Infrastruktur aufgrund eines berechtigten Interesses, (iii) von postalischen Werbe- und Marketingmaßnahmen aufgrund eines berechtigten Interesses sowie (iv) von elektronischen oder telefonischen Werbe- und Marketingmaßnahmen gemäß Ihrer erteilten Einwilligung verarbeitet.
Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten wird durch uns erfolgen. Zudem werden wir Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch an mitwirkende Geschäftspartner übermitteln, wie bspw. an den Internet Service Provider, an die von uns mit der Herstellung Ihres Anschlusses beauftragten Bau- und Montageunternehmen oder an den jeweiligen Aktivnetzbetreiber der Glasfaser-Infrastruktur im Zusammenhang mit der Installation und dem Betrieb der in seinem Eigentum stehenden Optical Network Termination (das ist der benutzerseitige Leitungsabschluss zwischen dem optischen Teil der aktiven Glasfaser-Infrastruktur und dem Endkunden). Sie haben betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Verarbeitungseinschränkung sowie Datenübertragbarkeit. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten nur aufgrund unseres legitimen Interesses verarbeiten, haben Sie zudem ein Widerspruchsrecht. Für den Fall, dass wir Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung verarbeiten, steht Ihnen das Recht auf Widerruf für zukünftige Verarbeitungen zu. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website www.stadtwerke-hartberg.at  

 

5. Sonstige Bestimmungen

Unsere Verantwortung umfasst ausschließlich die passive Glasfaser-Infrastruktur und endet beim Übergabepunkt (sofern Sie die Zuleitung des Leerrohrs zum Hausanschlusskasten gemäß Ihrer Bestellung herstellen) bzw. beim Hausanschlusskasten (sofern wir die Zuleitung des Leerrohrs zum Hausanschlusskasten gemäß Ihrer Bestellung herstellen). Diese Herstellung erfolgt beispielsweise mittels Erdrakete, Spülbohrung oder im Wege einer offenen Grabung. Wir haften nicht für von Ihnen beauftragte Arbeiten, z. B. für Vorarbeiten gemäß Pkt. 2, und übernehmen dafür auch keine Kosten. Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 Konsumentenschutzgesetz sind, haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Das gesamte Netz bleibt unser Eigentum; dies gilt insbesondere auch für die auf Ihrem Grundstück verlegten Glasfasern. Die nachfolgenden Absätze dieses Pkt. 5 gelten nicht für Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetzes sind: Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten zwischen uns und Ihnen wird das am Standort der Herstellung sachlich und örtlich zuständige Gericht als Gerichtsstand und österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Kollisionsnormen vereinbart.

Dieser Vertrag gibt den Willen der Vertragsparteien vollständig wieder, sonstige schriftliche oder mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Es gelten ausschließlich die hier genannten Vertragsbedingungen. Erklärungen zu diesem Vertrag sind nur schriftlich (inkl. E-Mail) wirksam. Vertragsänderungen und das Abgehen vom Schriftformerfordernis benötigen die Unterfertigungen sämtlicher Vertragsparteien. Wir sind berechtigt, den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag auf mit uns verbundene Unternehmen zu übertragen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt oder welche die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit bekannt gewesen.

 

6. Entgelte und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise einschließlich Bedingungen für die Inanspruchnahme allfälliger Aktionsbedingungen der umseitigen Entgeltbestimmungen. Die Entgeltbestimmungen sind außerdem auch auf unserer Website unter www.stadtwerke-hartberg.at/glasfaser abrufbar.

Für alle Anschlussarten gelten darüber hinaus folgende Zahlungsbedingungen: Mit der Vertragsannahme (Pkt. 1) sind wir berechtigt, Ihnen eine (Teil-)Zahlung auf das Herstellungsentgelt (reguläres Entgelt oder Aktionspreis) gemäß den Entgeltbestimmungen zu berechnen. Spätestens mit Fertigstellung des Standorts sind wir berechtigt, den Restbetrag des Entgelts in Rechnung zu stellen. Zur Klarstellung: Dieser Betrag wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie noch vor unserer Annahme Ihrer Bestellung von dieser zurücktreten, wenn Sie fristgerecht von Ihrem Widerrufsrecht (Pkt. 6) Gebrauch machen oder wenn ein von Ihnen nicht verschuldeter Grund vorliegt, der Sie zum Rücktritt oder zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrags berechtigt. Können wir die Fertigstellung Ihres Standorts aus Gründen, die in Ihrer Sphäre liegen, nur mit Zusatzaufwand durchführen, insbesondere weil die von Ihnen zu besorgenden Vorarbeiten nicht fristgerecht erledigt wurden oder uns die Fertigstellung an dem Ihnen mitgeteilten Termin nicht ermöglicht wird, stellen wir diese Zusatzkosten in Rechnung. Sie stimmen dieser Kostentragung ausdrücklich zu. Fallen für Ihren Anschluss im Zusammenhang mit der Zuleitung des Leerrohrs Mehrkosten oder anderweitige zusätzliche Baukosten an, werden Sie darüber verständigt. In keinem Fall werden Ihnen wegen eines Widerrufs gemäß Pkt. 6 Entgelte berechnet.

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