Die „kleine Ökostromnovelle“ ermöglicht Mietern, die Dachflächen von Mehrparteienhäusern für eine gemeinsame Photovoltaikanlage („Gemeinschaftsanlage“) zu nutzen.
Photovoltaikanlagen haben in den letzten Jahren die Dächer von Privathäusern, Landwirtschaften und Betrieben erobert. Auch Mieter oder Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern können sich für eine umweltfreundliche Stromerzeugung und Stromnutzung aus einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage entschließen. Die Errichtung der Anlage kann durch Zusammenschluss der Mieter, aber auch durch einen externen Investor wie die Stadtwerke Hartberg durchgeführt werden. Der erzeugte Strom aus der Gemeinschaftsanlage kann nach vereinbarten Aufteilungsschlüsseln in jeder einzelnen Wohnung genutzt werden. All das ist ohne große Änderungen der Elektroinstallation im Gebäude (Verlegung neuer Leitungen o.ä.) möglich, nur die PV-Anlage selbst und geeignete Messgeräte (Smart Meter) sind notwendig.
Sonnenstrom DIREKT: 15 Cent/kWh inkl. 20% Ust
Voraussetzung für den Erhalt des Produkts Sonnenstrom DIREKT ist der Bezug des Stromprodukts Hartberg HOME. Weiters ist eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern an der durch die Stadtwerke Hartberg finanzierten und errichteten Photovoltaikgemeinschaftsanlage in der jeweiligen Wohnanlage im Netzgebiet der Stadtwerke Hartberg notwendig.
Stromkunden sparen Energie aus dem
öffentlichen Netz, Netzentgelte und Steuern,
die sonst durch den Normalstrombezug
entstehen.
Stromkunden betreiben aktiven Umweltschutz
und verändern ihre Energieversorgung
durch die Nutzung von intelligenten
Netzen.
1,84 Cent/kWh Stromkosteneinsparung im Vergleich zum Netzstrom Berechnungsbasis Hartberg HOME Normalstrombezug
Kein Aufwand und keine Investitionskosten, keine verpflichtende Teilnahme, keine Fixkosten oder Grundgebühren und exklusiv für Stromkunden der Stadtwerke Hartberg