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Was ist die Strompreisbremse überhaupt?

Sie wollen wissen, ab wann der STROMKOSTENZUSCHUSS in Österreich gilt, für wen er eigentlich ausgezahlt wird und was die STROMPREISBREMSE ist?
Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen zur Strompreisbremse.

Neuigkeiten:

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Strompreisbremse bis zum 31. Dezember 2024 verlängert wurde. Angesichts der spürbaren Belastung durch Strompreise im Alltag und für Unternehmen hat die Regierung am 15. Dezember 2023 beschlossen, diese Maßnahme fortzusetzen.

Strompreisbremse

Details zur Strompreisbremse

Private Haushaltskund:innen

Die Strompreisbremse wirkt gegen die steigenden
Stromkosten für alle privaten Haushaltskund:innen.

2.900 kWh

Bis zu einem jährlichen Verbrauch von 2.900 kWh
werden die Energiekosten, die 10 Cent/kWh (netto)
übersteigen, übernommen.

Stromsparen zahlt sich aus

Pro Jahr und pro Haushalt werden Stromkosten für
2.900 kWh gefördert. Für jede kWh, die Sie mehr
verbrauchen, bezahlen Sie den vollen Preis Ihres
Stromlieferanten.

Dauer

Die Strompreisbremse gilt von 01.12.2022
bis 31.12.2024.

Sie müssen nichts tun

Bei der Jahresabrechnung wird Ihnen ab
01.12.2022 der reduzierte Strompreis
automatisch verrechnet.

Alle FAQs zum downloaden

Kundenbeispiele - nach Energiepreisanpassung mit Stromkostenbremse

Vergleich von bisherigen monatlichen Energiekosten mit den Energiekosten ab 1.1.2023, mit Berücksichtigung des Energiekostenzuschusses bis 2.900 kWh pro Jahr.

Haushalt 1

Jahresstromverbrauch

kWh
2.200

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

102

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

57

Haushalt 2

Jahresstromverbrauch

kWh
3500

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

155

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

98

Haushalt 3

Jahresstromverbrauch

kWh
6500

Preis ohne Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)

276

Preis mit Stromkostenbremse
(11x fällig/Jahr)*

221

Stromkostenergänzungszuschuss

Zusätzlich zum Grundkontingent der Strompreisbremse bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:

  • Für den Zeitraum 1. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 sind das einmalig 61,25 EUR je Person. Stichtag ist der 1. Juni 2023
  • Für die Zeiträume 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 sowie 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 sind das einmalig 52,50 EUR je Person. Stichtage sind 1. Jänner und 1. Juli 2024

Hinweis: Die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.

Verbrauchen Sie mehr als der Durchschnitt?

Tipps, um den Verbrauch zu senken

Egal, ob Sie mit Ihrem Stromverbrauch nun über oder unter dem Durchschnitt liegen: Ein bisschen mehr Energie sparen kann man immer noch! Das tut der Umwelt und dem Geldbörserl gut. Mit unseren Energiespartipps finden Sie heraus, wie Sie das ganz einfach im Alltag tun können.

zu unseren Energiespartipps
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